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1. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt
Für alle Verträge ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Angebote sind freibleibend, soweit der Lieferer nicht ausdrücklich eine Bindungserklärung abgegeben hat.

2. Preise
Alle Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt in Zeiteinheiten. Eine Zeiteinheit entspricht einer angefangenen viertel Stunde. Dienstleistungen werden je angefangene viertel Stunde berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu. Fracht und Kosten der Transportversicherung werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dem Besteller zusätzlich berechnet.

3. Gefahrenübergang
Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung das Lieferwerk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.

4. Lieferung
4.1
In der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung im Werk des Lieferers. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung oder behördliche Maßnahmen oder durch das Ausbleiben von Zulieferungen die Lieferung verzögert wird. Dauern Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstilllegungen im Werk des Lieferers oder bei einem seiner Vorlieferer statt oder treten nicht nur vorübergehende außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb
des Willens des Lieferers liegen, ein, so ist der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.2 Kommt der Lieferer mit der Lieferung in Rückstand, ist der Besteller nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird dem Lieferer die Ausführung des Vertrages aus von ihm zu vertretenden Umständen unmöglich, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Gewährung und Haftung
Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend zu machen. Erweisen sich Gütemängel der Ware, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist seit Gefahrübergang als begründet, leistet der Lieferer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Besteller ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ausgleich von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, außer es ist dem Lieferervorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Lieferers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Recht des Lieferers auf Rücktritt
Ergibt sich beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Insolvenzverfahren, Geschäftsauflösung oder wesentliche Veränderung der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse, so ist der Lieferer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheit zu verlangen oder Barzahlung zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller Vorräte, Außenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt oder fällige Rechnungen trotz Mahnungen nicht zahlt.

7. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen einschließlich ersetzter Teile bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Bis dahin können die gelieferten Gegenstände nicht verändert, veräußert oder in irgendeiner Weise belastet werden. Der Käufer darf keinem Dritten den Besitz an den gelieferten Gegenständen überlassen. Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich über Pfändung oder sonstige Verfügungen Dritter unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die bei der Verteidigung des Eigentums entstehen. Falls der Käufer den Kaufpreis und die sonstigen Forderungen nicht voll bezahlt, kann der Verkäufer unbeschadet aller sonstigen Rechtsbehelfe die Gegenstände 30 Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Besitz nehmen und entfernen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist hierin nicht zu sehen. Der Verkäufer ist berechtigt, für die Dauer des Eigentumsvorbehalts die Geräte auf Kosten des Käufers gegen alle üblichen Risiken zu versichern, wenn nicht der Käufer den Abschluss einer solchen Versicherung nachgewiesen hat.

8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Der Besteller ist nicht berechtigt, grundlos Zahlungen zurückzuhalten; eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. Der Lieferer ist unabhängig von der Fälligkeit der Forderungen berechtigt, gegen Forderungen des Bestellers aufzurechnen, die diesem gegenüber Gesellschaften zustehen, mit denen der Lieferer direkt oder indirekt verbunden ist. Bei schuldhafter nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Lieferer unbeschadet der Geltendmachung anderer ihm zustehender Rechte berechtigt, als Mindestverzugsschaden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf es nicht. Der Liefere behält sich mangels ausdrücklicher vorheriger Vereinbarungen von Fall zu Fall die Entscheidung über die Annahme von Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren vor. Die Kosten für Diskontierung und Einziehung fallen, wenn nichts Anderes in der Auftragsbestätigung bestimmt ist, dem Besteller zu Last. Alle derartigen Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen.

9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebende Verbindlichkeiten ist der Firmensitz des Käufers. Bei allen evtl. Streitigkeiten wollen beide Vertragsparteien möglichst eine gütliche Einigung herbeiführen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist das jeweils für den Sitz des Beklagten zuständige Gericht zu Entscheidung berufen. Es gilt deutsches Recht. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Beide Vertragspartner bemühen sich gegebenenfalls, eine Regelung zu treffen, die dem unwirksamen Vertragsteil möglichst nahe kommt. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

Stand: August 2012

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